VOLLKASKO MOTORRAD
Raritäten gut versichern
Oldtimer sind besonders zu versichern, denn die liebevoll hergerichteten Raritäten sind oft nicht ersetzbar. Die meisten Besitzer eines historischen Autos sind stolz auf ihr Gefährt und stecken oft ihre ganze Freizeit in die Restaurations- und Erhaltungsarbeiten.Schäden an solchen Raritäten sind oft unbezahlbar, denn schon alleine die Teilebeschaffung ist oft sehr aufwendig, und teilweise sind Originalteile auch gegen teures Geld nicht mehr zu bekommen. Eine Versicherung ist somit unumgänglich, um zumindest den finanziellen Schaden aufzufangen, wobei die Zeiten für Restauration und Pflege nicht mitgerechnet werden können und auch die emotionale Bindung zu dem Auto nicht aufgewogen werden kann.
Die Prämien der Teilkasko oder Vollkasko richten sich bei Oldtimern nach der ermittelten Zustandsnote und dem aktuellen Marktwert.
Die Bewertung des Fahrzeugs wird von unabhängigen Gutachtern getätigt, und das Gutachten muss bei Abschluss einer Teilkasko oder Vollkasko für ein historisches Fahrzeug vorliegen. Zusätzlich kann eine Vorsorgeversicherung abgeschlossen werden, die eine eventuelle Steigerung des Marktwertes deckt.
Denn gerade Oldtimer ziehen immer wieder die Blicke auf sich. Um als Oldtimer bezeichnet zu werden, müssen Autos und Motorräder mindestens ein Alter von 30 Jahren erreicht haben, aus einer Serienfertigung stammen und im Originalzustand erhalten sein. Dafür gibt es dann das Sonderkennzeichen mit dem „H“ für historisch.
Raritäten gut versichert und dabei sparen!
Bei einem Totaldiebstahl kommt es auf den Versicherer an, ob er die Wertsteigerung zusätzlich abdeckt, denn hier wird sich auf die fehlende Wegfahrsperre berufen. Näheres lässt sich in den AGB des jeweiligen Versicherungsunternehmens nachlesen. Wichtig ist, gerade bei einer Oldtimer-Vollkasko, die Deckung von Transportschäden, Vandalismusschäden und Schäden durch mutwillige oder böswillige fremde Personen.Denn gerade Oldtimer ziehen immer wieder die Blicke auf sich. Um als Oldtimer bezeichnet zu werden, müssen Autos und Motorräder mindestens ein Alter von 30 Jahren erreicht haben, aus einer Serienfertigung stammen und im Originalzustand erhalten sein. Dafür gibt es dann das Sonderkennzeichen mit dem „H“ für historisch.