VOLLKASKO PKW
Oldtimer Versicherungen
Wer ein „H“ auf seinem Autokennzeichen sein Eigen nennen darf, hat ein „historisches“ Fahrzeug. Diese Kennzeichen werden nur an Autobesitzer vergeben, deren Fahrzeug älter als 30 Jahre ist und gilt somit als Oldtimer.Auch ein Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand vorweisen, um zur Zulassung geeignet zu sein. Oft gehen dem langwierige Reparaturarbeiten voran, bei denen häufig sehr teure Originalteile verbaut werden. Nach getaner Arbeit kann der Oldtimer dann nach der TÜV- oder DEKRA-Prüfung von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle zugelassen werden.
Fahrzeuge, die mit so viel Liebe restauriert und instand gehalten werden, sind es auf jeden Fall wert, gut geschützt zu werden. Spezielle Oldtimer-Versicherungen versuchen dem Wert des Wagens gerecht zu werden.
Um eine Oldtimer-Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Zudem muss es aus einer Serienproduktion stammen und der Marktwert über dem einstigen Anschaffungswert liegen. Weiter muss die Originalität des Fahrzeuges gewährleistet sein, und es darf nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden.